„Ich hab doch einfach nur einen Song aus Instagram genommen.“
Diesen Satz hört man gerade oft. Und er klingt vernünftig – Instagram bietet die Musik schließlich selbst an. Warum sollte das ein Problem sein?
Weil zwischen „verfügbar“ und „erlaubt“ ein Unterschied liegt. Besonders dann, wenn du ein Unternehmen betreibst.
Inhalt
- Was die Instagram-Musikbibliothek wirklich ist
- Warum gewerblich nicht gleich privat ist
- Was du konkret tun kannst
Was die Instagram-Musikbibliothek wirklich ist
Instagram hat Verträge mit Musiklabels – das stimmt. Deshalb lassen sich viele Songs in Storys oder Reels verwenden, ohne dass direkt etwas gesperrt wird.
Was dabei leicht übersehen wird: Diese Lizenzen gelten nicht für alle gleich. Sie unterscheiden sich je nach Kontotyp und Verwendungszweck. Was für private Nutzer freigegeben ist, gilt für Unternehmensaccounts nicht automatisch.
Warum gewerblich nicht gleich privat ist
Im Musikrecht gibt es einen klaren Unterschied zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Ein privater Account, der einen Song in einer Story verwendet, fällt rechtlich in eine andere Kategorie als ein Unternehmensaccount, der denselben Song für seine Außenkommunikation einsetzt.
Das gilt auch dann, wenn kein Cent direkt damit verdient wird. Und es betrifft Selbstständige genauso wie kleine Unternehmen – unabhängig davon, ob die Zielgruppe Endkunden oder andere Firmen sind.
Besonders trügerisch: Instagram sperrt Inhalte nicht immer sofort. Aber das bedeutet nicht, dass die Nutzung rechtlich sauber ist. Abmahnungen kommen oft nicht von Instagram selbst, sondern von Rechteinhabern, die ihre Musik eigenständig überwachen.
Was du konkret tun kannst
Wer dauerhaft auf der sicheren Seite sein möchte, greift auf Musiklizenzdienste zurück, die kommerzielle Nutzung in Social Media ausdrücklich abdecken – etwa Epidemic Sound oder Musicbed. Für eine überschaubare Jahresgebühr bekommt man dort Zugriff auf tausende Tracks, rechtssicher auch für Unternehmensaccounts.
Kostenlose Bibliotheken sind nicht grundsätzlich falsch. Aber sie sollten mit Verstand eingesetzt werden – und nicht mit dem Trugschluss, dass „verfügbar“ automatisch „erlaubt“ bedeutet.
Fazit
Überall dort, wo du als Unternehmen nach außen auftrittst, gelten andere Maßstäbe als im privaten Bereich. Musik in Reels und Storys ist dabei kein Randthema mehr.
Es lohnt sich, einmal kurz innezuhalten und zu fragen: Weiß ich eigentlich, was ich da gerade nutze – und ob ich das wirklich darf?



